Laut Antrag der FDP-Fraktion sollen Wölfe als jagdbare Tierart in das Bundesjagdgesetz und in Anhang V der FFH-Richtlinie aufgenommen werden. Bislang stehen Wölfe als in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-(FFH-)-Richtlinie aufgeführte Art unter einem besonders strengen Artenschutz nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes. Zudem fordert der Antrag die Einführung eines Wolfsmanagements.
Die Wolfsdebatte wird hochemotional geführt. Fakten zum Sozial- und Jagdverhalten der Tiere werden oft ausgeblendet. Es gibt jedoch Studien, die belegen, dass Abschüsse von einzelnen Wölfen nicht nur tödlich für die einzelnen Tiere sind, sondern auch für das gesamte Rudel negative Folgen haben können. Im Gegensatz zu weniger Rissen, können sie sich dadurch sogar erhöhen. Das Ausleben von natürlichen Verhaltensweisen wird durch das Wolfsmanagement weiter eingeschränkt. Das Töten von Tieren ist generell abzulehnen. Stattdessen könnte auf präventive Maßnahmen wie Herdenschutz und Monitoring gesetzt werden, die ein möglichst friedliches Zusammeleben mit Wölfen ermöglichen und Weidetiere wirklich schützen.