In der Kleinen Anfrage von Politiker*innen der FDP sprechen sie bei den Missständen in Schlachthöfen lediglich von "einzelnen" Verstößen. Die zahlreichen Aufdeckungen aus Schlachthöfen erwähnen sie nicht. Um auf diese immer wiederkehrenden Verstöße zu reagieren, ist seit einiger Zeit die Kameraüberwachung in Schlachtbetrieben im Gespräch. Doch laut den Fragesteller*innen seien weitere Dokumentationspflichten vor allem für kleinere Betriebe nicht zumutbar. Dass es dabei um den Schutz von lebenden Tieren gehen würde, lassen sie außer Acht.
"Wie bewertet die Bundesregierung die von den Ländern Nordrhein Westfalen und Niedersachsen in den Bundesrat eingebrachte Initiative zur Einführung von kameragestützten Überwachungssystemen in Schlachthöfen zur Verbesserung des Tierschutzes für Schlachttiere?"
"Sieht die Bundesregierung derzeit eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Einführung eines standardisierten kameragestützten Überwachungssystems in besonders tierschutzrelevanten Bereichen im Schlachthof, das auch für amtliche Überwachungszwecke zur Verfügung steht, gegeben?"
"Wie beurteilt die Bundesregierung die Einbeziehung moderner Technik, wie z. B. 3D-Visualisierung oder die Nutzung automatisierter Auswertungen mit künstlicher Intelligenz (KI) zur Verbesserung des Tierschutzes in Schlachthöfen?"
Kleine Anfrage: Videoüberwachungsysteme in Schlachthöfen (Drucksache 19/16094)
Antwort der Bundesregierung: Videoüberwachungsysteme in Schlachthöfen (Drucksache 19/16582)