In einer Kleinen Anfrage weisen Abgeordnete der FDP-Fraktion auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hin, welches darlegt, dass privat organisierte Tierheime nur unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche auf Aufwendungsersatz hätten. Vor diesem Hintergrund erfragen die Abgeordneten, wie viele dieser privat organisierten Tierheime davon betroffen seien, welche Folgen dieses Urteil für Kommunen ohne eigenes Tierheim habe und ob dadurch Gefahren für die Tiere entstehen könnten, dass sie nicht mehr betreut würden.
“Sieht die Bundesregierung eine Gefahr für Tiere, wenn Tierfinder aufgrund fehlender Aufwandsersatzansprüche gefundene Tiere nicht mehr betreuen?”
Zwar geben die Abgeordneten keine klaren Schlüsse oder Handlungsempfehlungen, aber es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung aktiv und vorbeugend auf eine eventuell entstehende Gefahrenlage für Fundtiere aufmerksam gemacht wird und nachgefragt wird, wie sie sich dazu verhalten will.
Kleine Anfrage: Umgang mit Fundtieren (Drucksache 19/2615)
Antwort der Bundesregierung: Umgang mit Fundtieren (Drucksache 19/2972)