In einer Kleinen Anfrage schließen sich Abgeordnete der FDP-Fraktion grundsätzlich einer Stellungnahme der damaligen Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) an, wonach beim Vollzug und der Durchsetzung des Tierschutzrechts nicht privatrechtliche Organisationen gefragt seien, sondern die Länder bzw. deren Veterinärbehörden. Mit der Kleinen Anfrage allerdings wollen die Abgeordneten klären, in welchem Maße die Länder ihren Pflichten bei der Ausstattung der Veterinärverwaltungen tatsächlich nachkämen.
Dabei erfragen sie Zahlen und Hintergründe zu Tierschutzkontrollen in Deutschland und fragen kritisch nach, ob die Bundesregierung die aktuellen Kontrollen als ausreichend erachte. Sie fragen nach, welche genauen Maßnahmen zur Ausweitung der Tierschutzkontrollen vorgesehen sind und welche finanziellen Mittel auch angesichts der Ausweitung der Aufgaben von Veterinärbehörden nötig sind.
“Bewertet die Bundesregierung es im Sinne der Kontrollverordnung der Europäischen Union (Verordnung [EG] Nr. 882/2004) als ausreichend und angemessen, wenn jeder einzelne kontrollpflichtige Betrieb beispielsweise im
Durchschnitt alle 15 Jahre inspiziert wird?”
Die Abgeordneten erkennen, dass die Kontrolle von Tierschutzverstößen eine staatliche Aufgabe ist und es angesichts deren unzureichender Durchführung Handlungsbedarf gibt, da es eben nicht Aufgabe von Tierrechtsaktivist*innen sein kann und sollte diese Kontrollen durchzuführen und sich im Zweifel strafrechtlicher Verfolgung auszusetzen. Sie fragen kritisch nach, welche genauen Maßnahmen zur Ausweitung der Tierschutzkontrollen vorgesehen sind und welche finanziellen Mittel auch angesichts der Ausweitung der Aufgaben von Veterinärbehörden nötig sind.
Kleine Anfrage: Vollzug von Tier- und Verbraucherschutzrecht (Drucksache 19/2820)
Antwort der Bundesregierung: Vollzug von Tier- und Verbraucherschutzrecht
(Drucksache 19/3195)