In einer Kleinen Anfrage erläutern Abgeordnete der FDP-Fraktion, dass Jäger*innen ihrer Ansicht nach mit Wildbret (dem Fleisch getöteter Wildtiere) eines der hochwertigsten Lebensmittel in Deutschland produzieren würden. Die Nachfrage sei dabei höher als das Angebot, weshalb der Bedarf auch aus Fleisch von Wildtieren aus Gattern (Gatterwild) gedeckt werde. Kritisiert wird, dass Metzgereien für beide Formen des “Wildbrets” teure Zertifikate benötigen würden und hygienerechtliche Anforderungen für Privatpersonen kaum zu stemmen seien. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass eine solche Eigenvermarktung eine Möglichkeit darstelle, eine Entspannung durch den Preisverfall bei Wildschweinfleisch beizutragen. Sie erfragen deshalb, ob die Bundesregierung sich für Erleichterungen bezüglich des Hygienerechts und der Eigenvermarktung auf EU-Ebene einsetze.
“Plant die Bundesregierung, eine bundesweite Richtlinie für die zuständigen Gesundheitsämter zu erlassen, sodass die private Küche eines Jägers für ihn als Zerlegeort (zum Zerwirken) für Wildbret zugelassen wird, und wenn nein, warum nicht?”
Mit der Anfrage wollen die Abgeordneten auf Erleichterungen der Eigenvermarktung des Fleisches von Wildtieren hinwirken. Dabei gehen sie mit keinem Wort auf das damit verbundene Leid der Tiere und deren gewaltsame Tötung ein und behaupten, Wildfleisch sei eines der hochwertigsten Nahrungsmittel in Deutschland.
Kleine Anfrage: Wildbretvermarktung (Drucksache 19/30049)
Antwort der Bundesregierung: Wildbretvermarktung (Drucksache 19/30289)