In einer Kleinen Anfrage erfragen Abgeordnete der FDP-Fraktion Hintergründe zum beschlossenen Verbot des Kükentötens in Deutschland ab Januar 2022. Dabei gehen sie insbesondere darauf ein, dass die Bundesregierung sich dazu entschlossen habe, ab 2024 Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei, die nach dem 7. Bruttag greifen, nicht mehr zulässig sein sollen, da ein Schmerzempfinden des Hühnerembryos ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Hingewiesen wird auf die geänderte Meinung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages: Danach sei laut aktueller Forschungsergebnisse eine Nozizeption (Reizregistrierung) ab dem 7. Bruttag, ein Schmerzempfinden, aber frühestens ab Bruttag 10,5 möglich. Die Abgeordneten hinterfragen daher kritisch die Gründe für die Gesetzesverschärfung ab 2024 und weshalb man sich in Frankreich dazu entschieden habe, eine solche Begrenzung nicht einzuführen. Die Abgeordneten fragen zudem auch nach den Bestrebungen zu einem EU-weiten Verbot des Kükentötens.
Die Abgeordneten scheinen dazu zu tendieren, die Begrenzung auf den 7. Bruttag abzulehnen, obwohl zum Zeitpunkt der Anfrage das Schmerzempfinden zwischen 7. und 15. Tag umstritten war und nicht klar ist, ob ein Schmerzempfinden vorliegt. Sinnvoll ist allerdings, dass sie mit ihrer Anfrage auch bezwecken, dass wissenschaftliche Klarheit über diese Frage geschaffen wird. Die Entscheidung Frankreichs, überhaupt keine Beschränkung zu haben, ist vor dem Hintergrund, dass ab dem 15. Tag gesichert und nach Ansicht der zitierten Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages möglicherweise auch schon eher, das Schmerzempfinden einsetzt, keineswegs als positiver Weg zu betrachten. Positiv hervorzuheben ist die Nachfrage nach einem EU-weiten Verbot des Kükentötens.
Kleine Anfrage: Gesetzentwurf zum Verbot des Kükentötens (Drucksache 19/29297)
Antwort der Bundesregierung: Gesetzentwurf zum Verbot des Kükentötens (Drucksache 19/29677)