In einem Antrag fordert die FDP-Fraktion, dass auf eine EU-weite Harmonisierung der Haltungsstandards landwirtschaftlich genutzter Tiere hingearbeitet werden müsse und es eine EU-weite Einführung eines Tierwohl- und Herkunftskennzeichens brauche. Zudem werden Erleichterungen im Baurecht für den Bau “tierwohlgerechter” Tierhaltungsanlagen gefordert.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, höhere Standards auf EU-Ebene zu fordern, da hierdurch direkt eine viel größere Anzahl von Tieren von positiven Veränderungen betroffen ist. Wichtig ist dabei allerdings zu beachten, dass die Verantwortung im eigenen Land nicht abgewälzt werden sollte auf die EU. Die Umsetzung auf EU-Ebene ist häufig davon abhängig, dass auf nationaler Ebene bereits höhere Standards eingeführt wurden und ist zudem sehr zeitintensiv. Im Fokus der Forderungen der FDP stehen zudem nicht die Tiere selbst, sondern die Tierhalter*innen. Trotzdem können die Verbesserungen im Endeffekt die Tiere treffen, was positiv zu bewerten ist. Die Forderung nach einer europäischen Haltungskennzeichnung vermag zwar Transparenz zu bringen, schiebt aber staatliche Verantwortung gegenüber Tieren auf Verbraucher*innen ab.
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Originalantrag abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Die Beschlussempfehlung empfahl den Antrag abzulehnen. Eine Ja-Stimme dieser Abstimmung ist also als eine Ablehnung des Antrags zu verstehen. Die Fraktionen SPD, CDU/CSU, AfD, Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke stimmten für die Ablehnung des Antrags. Die Fraktion FDP stimmte gegen die Ablehnung des eigenen Antrags. Eine Ablehnung des Antrags ist als eher schlecht für Tiere bewertet, eine Befürwortung eher gut.