In Reaktion auf die Ergebnisse einer Kleinen Anfrage zur Kontrolle der Einhaltung des Tierschutzrechts in landwirtschaftlichen Betrieben, fordern Abgeordnete der FDP-Fraktion in einem Antrag, dass verbindliche Kontrollintervalle für landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe eingeführt werden und entsprechende Kontrollbehörden finanziert werden. Nachdem zu Tage gekommen war, dass landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe rechnerisch nur alle 2,8 Jahren (in Berlin) bis zu 48,1 Jahren (in Bayern) kontrolliert werden, sieht die FDP Handlungsbedarf. Dies sei auch geboten, da ansonsten private Tierrechtsorganisationen diese Kontrollen übernähmen.
Im Antrag wird klar gefordert, dass dem Kontrolldefizit im Tierschutz begegnet werden müsse. Zudem wird auch eine Finanzierung der Kontrollen gefordert. Die Abgeordneten erkennen auch richtig, dass es nicht Aufgabe von Tierrechtsorganisationen und -aktivist*innen sein sollte, diese staatlichen Aufgaben der Kontrolle zu übernehmen. Da aber staatliche Institutionen derzeit ihre Aufgabe nicht erfüllen, sehen sich Privatleute angesichts des Leids zahlreicher Tiere immer wieder dazu gezwungen zu handeln und gehen damit hohe Repressionsrisiken ein. Im Antrag wird es allerdings auch so dargestellt, als handele es sich bei Tierschutzverstößen um Einzelfälle und nicht um ein systematisches Problem, was durch Studien und die rein faktische Anzahl von aufgedeckten Verstößen widerlegt werden kann.
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Originalantrag abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Die Beschlussempfehlung empfahl den Antrag abzulehnen. Eine Ja-Stimme dieser Abstimmung ist also als eine Ablehnung des Antrags zu verstehen. Die Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen stimmten für die Ablehnung des Antrags, die Fraktionen AfD und FDP stimmten gegen die Ablehnung. Eine Ablehnung des Antrags wird als schlecht für Tiere bewertet, eine Befürwortung des Antrags als positiv.