Auf EU-Ebene ist der Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke ausgenutzt werden, gesetzlich verankert. Deutschland möchte diese EU-Richtlinie 2010/63/EU in nationales Recht umsetzen. Dafür sind Änderungen des Tierschutzgesetzes, ein Erlass der Tierschutz-Versuchstierverordnung und eine Änderung der Versuchtsiermeldeverordnung nötig. Da Deutschland bisher die europäischen Richtlinien nicht hinreichend umgesetzt hat, forderte die Europäische Kommission eine Überarbeitung der Gesetzesdefizite.
Ein besserer Schutz von Versuchstieren ist grundsätzlich zu begrüßen. Bei der Anpassung der Gesetzeslage werden jedoch lediglich EU-Mindeststandards angepeilt. Immer noch sind schwerbelastende Tierversuche erlaubt. Die Genehmigungsbehörden sind zusätzlich in ihrer Prüfkompetenz - zu Lasten des Tierschutzes - eingeschränkt. Im Durchschnitt werden 99% aller Tierversuche genehmigt. Im deutschen Gesetz fehlt zusätzlich die Anforderung einer Begründung im Sinne des Nutzens des Tierversuchs im Vergleich zur Belastung der Tiere.
Grundsätzlich stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit vom Nutzen der Versuche und dem Leid der Tiere. Die meisten Versuche (z. B. von Medikamenten) an Tieren sind nicht auf den menschlichen Körper übertragbar. Aus diesem Umstand kann gesagt werden, dass die Versuche nutzlos sind und Tiere unnötig ausgenutzt werden und extrem leiden.
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Gesetzentwurf abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Der Ausschuss empfahl den Gesetzentwurf anzunehmen. Die Fraktionen der SPD und der CDU/CSU stimmten für den Gesetzentwurf. Gegen den Entwurf stimmten die FDP-Fraktion, Die Linke und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die AfD-Fraktion enthielt sich bei der Abstimmung. Der Gesetzentwurf wurde damit angenommen.