Mit dem Gesetzentwurf soll der bislang lückenhafte und unzureichende Schutz sogenannter Whistleblower*innen (Hinweisgeber*innen) wirksam und nachhaltig verbessert werden. Hinweisgeber*innen leisten einen
wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. Das Gesetz sieht unter anderem Maßnahmen vor, die Hinweisgeber*innen mehr Rechtssicherheit gewähren sollen:
Anmerkung: Durch das Gesetz soll zudem die Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17), die durch die Verordnung (EU) 2020/1503 (ABl. L 347 vom 20.10.2020, S. 1) geändert worden ist, umgesetzt werden.
Zwar geht es in der Gesetzesinitiative nicht direkt um Tierschutz. Die vorgesehenen Maßnahmen gelten allerdings auch für in der Landwirtschaft tätige Personen und das Gesetz ist damit in der Lage den Schutz von Tieren zu verbessern, indem das Melden von Tierschutzverstößen durch Mitarbeiter*innen erleichtert wird. Missstände in der Tierindustrie werden fast ausschließlich durch Tierrechtsorganisationen oder Privatpersonen aufgedeckt. Dass nun auch in der Landwirtschaft tätige Personen solche Missstände sicher melden können, ohne Repressalien zu fürchten, ist ein guter von vielen nötigen Schritten, um dem Defizit in Kontrolle und Vollzug des Tierschutzgesetzes entgegenzuwirken.
Die Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen stimmten für das Gesetz. Die Fraktion CDU/CSU stimmte gegen das Gesetz. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Abgeordnete, die für den Gesetzentwurf stimmten, verhielten sich gut zu Tieren. Abgeordnete, die gegen den Gesetzentwurf stimmten, verhielten sich schlecht zu Tieren, Enthaltungen waren eher schlecht für Tiere.
Gesetzentwurf
Gesamtverlauf mit Abstimmungen