In einem Antrag fordert die FDP-Fraktion die Bundesregierung auf, die unwürdigen Zustände bei Lebendtiertransporten zu forcieren. Hierzu solle sichergestellt werden, dass die EU-Tiertransportverordnung mindestens bis zum endgültigen Beförderungsort eingehalten werde, also auch und vor allem außerhalb der EU. Zudem sollen Lebendtierexporte in Drittstaaten durch geeignete Maßnahmen unterbunden werden, wenn diese nicht die europarechtlichen Mindeststandards zum Schutz der Tiere einhielten. Auch die verstärkte Durchführung von Kontrollen und nötigen Maßnahmen zur Sicherung der Transportfähigkeit von Tieren, wird gefordert.
“Gerade in den Sommermonaten kommt es an den südlich gelegenen Außengrenzen der Europäischen Union immer wieder zu unwürdigen Zuständen für transportierte Tiere. Teilweise stehen Tiertransporter mehrere Tage bei Tagestemperaturen von über 40 Grad Celsius an den Grenzübergängen.”
“Darüber hinaus werden Schlachttiere, die aus der Europäischen Union (EU) – auch aus Deutschland – ins außereuropäische Ausland exportiert werden, nach wie vor unter unwürdigen Bedingungen von Schiffen und LKW geladen sowie unter Zufügung unnötigen Leids geschlachtet.”
Die Forderungen nach stärkeren Kontrollen auch außerhalb der EU sind positiv anzuerkennen. Konkrete Vorschläge dazu, wie solche Kontrollen außerhalb des Hoheitsgebiets der EU aussehen sollten, stellt die FDP allerdings nicht vor. Die Abgeordneten hätten auch fordern können, dass Lebendtiertransporte außerhalb der EU generell verboten werden, da nur so wirklich sichergestellt werden kann, dass die Tiere auf den Langstreckentransporten nicht leiden. Das grundsätzliche Anliegen und die Thematisierung des Problems ist aber positiv zu bewerten.
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Originalantrag abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Die Beschlussempfehlung empfahl den Antrag abzulehnen. Eine Ja-Stimme dieser Abstimmung ist also als eine Ablehnung des Antrags zu verstehen. Die Fraktionen CDU/CSU, SPD und AfD stimmten für die Ablehnung des Antrags, die Fraktionen FDP, Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke gegen eine Ablehnung des Antrags. Eine Ablehnung des Antrags wird als schlecht, eine Befürwortung des Antrags als gut bewertet.