Durch eine Änderung des Baugesetzbuches soll der Neubau von Tierhaltungsanlagen nur noch unter höheren gesetzlichen Anforderungen als bisher möglich sein. Bereits bestehende Ställe sind zwar von dieser Änderung nicht betroffen, Umbaumaßnahmen an diesen Ställen allerdings schon. Durch das Kastenstandurteil, welches für Kastenstände, in denen Mutterschweine gehalten werden, voraussetzt, dass die Schweine darin zumindest die Beine ausstrecken können, sind auch in bereits bestehenden Ställen Umbaumaßnahmen in großem Maße erforderlich. Umbaumaßnahmen mit Verbesserungen für die Tiere und in Bezug auf das Kastenstandurteil sollen daher nicht an die neuen höheren Anforderungen geknüpft sein, da sonst die Gefahr bestünde, dass gar keine Umbauten zugunsten der Tiere durchgeführt werden.
Der Gesetzentwurf der damaligen Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD zielt daher auf eine Vereinfachung solcher Umbaumaßnahmen ab. Die Vereinfachung des Umbaus soll jedoch nur zur Anwendung kommen, wenn der Umbau dem “Tierwohl” dient und die Anzahl der Tierplätze nicht erhöht wird.
Anmerkung:
Aufgrund einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf eingegrenzt auf Umbauten in der Sauenhaltung und soll nicht mehr für alle Tierhaltungsanlagen gelten.
Das Gesetz erzielt direkte Verbesserungen für Tiere, allerdings geht es nur um minimale positive Veränderungen.
Der Gesetzentwurf ermöglicht aber die wirkliche Umsetzung dieser Verbesserungen und darf auch ausschließlich für Verbesserungen für die Tiere angewandt werden. Zu kritisieren ist, dass er auf die Sauenhaltung begrenzt wurde.
Die Fraktionen SPD und CDU/CSU stimmten für das Gesetz. Die Fraktion FDP stimmte gegen das Gesetz. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90 / Die Grünen enthielten sich. Abgeordnete, die für den Gesetzentwurf stimmten, verhielten sich eher gut zu Tieren. Abgeordnete, die gegen den Gesetzentwurf stimmten, verhielten sich eher schlecht zu Tieren. Enthaltungen sind ebenso eher schlecht für Tiere.
Gesetzentwurf
Gesamtverfahren mit Abstimmungen