In dem Antrag der FDP-Fraktion zum Verbot des Kükentötens in Deutschland, verweisen die Abgeordneten auf die Verantwortung der Verbraucher*innen. Diese würden entscheiden welche Produkte sie kaufen und welche somit produziert würden. Ein Verbot des Kükentötens wäre daher für sie nicht zielführend, da dafür auch der gesamte europäische Markt relevant wäre. Betriebe könnten in andere Länder abwandern. Den Einfluss der Politik lassen sie außen vor, die ebenfalls Richtungen vorgeben kann. Ein Verbot in Deutschland wäre ein erster klarer Schritt, um den Tierschutz zu stärken. Es müsste dann auch verboten werden Hühner aus Haltungen, in denen es das Verbot nicht gibt, zu importieren. Parallel könnte eine EU-weite Regelung angestrebt werden.
"Ein nationales Verbot jedoch wäre lediglich eine Placebo-Maßnahme, die keine Verbesserung des Tierschutzes bewirken würde. Denn wir haben einen europäischen Markt."
"Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, die Schaffung eines Rechtsrahmens für den Europäischen Wirtschaftsraum auf EU-Ebene voranzutreiben, der ein Verbot des Kükentötens sowie des Tötens von Embryonen im Ei möglichst zeitnah am Brutbeginn verbindlich festschreibt."
Aufgrund der Verflechtungen zwischen dem deutschen und europäischen Markt erscheinen verbindliche europäische Verbote als im Endeffekt einzige Lösung für nachhaltigen Tierschutz zu sein. Die geforderten Maßnahmen der FDP sind daher grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings stellen die Abgeordneten sich einem nationalen Verbot entgegen und schieben die gesamt Verantwortung auf europäische Ebene ab. Damit verschleiern sie, dass Gesetze auf EU-Ebene vor allem dann angegangen werden, wenn sich durch Gesetzesänderungen auf nationaler Ebene die Notwendigkeit ergibt, einheitliche Regelungen für alle EU-Mitgliedsstaaten zu schaffen. Somit sind nationale Tieschutzmaßnahmen ein notwendiges Mittel, um zu EU-weiten Maßnahmen zu kommen.
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Originalantrag abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Der Ausschuss empfahl den Antrag abzulehnen. Eine Ja-Stimme dieser Abstimmung ist also als eine Ablehnung des Antrags zu werten, eine Nein-Stimme spricht sich für den Antrag aus. Für die Ablehnung des Antrags stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU und Bündnis 90 / Die Grünen. Gegen die Ablehnung des eigenen Antrags stimmte die Fraktion FDP und AfD. Die Fraktion Die Linke enthielt sich. Eine Ablehnung des Antrags wurde als eher gut für Tiere gewertet, die Befürwortung des Antrags und die Enthaltung als eher schlecht für Tiere.