In der Hühner- und Eierindustrie gibt es Zuchtlinien, die Hennen mit einer hohen Legeleistung züchten. Davon schlüpfen in Deutschland laut Statistischem Bundesamt jährlich ca. 90 Millionen Küken. 45 Millionen Küken sind weiblich und werden für die Eierindustrie ausgenutzt. Die anderen 45 Millionen Küken sind männlich. Da die Industrie aufgrund der Zuchtlinie keine Verwendung für die männlichen Küken hat, werden diese Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Diese Praxis soll mit dem neuen Gesetz verboten werden.
Das Verbot des Kükentötens ist als ein Meilenstein innerhalb des Tierschutzes anzusehen, da viel Tierleid dadurch verhindert werden kann. So werden nicht mehr Millionen von Tieren direkt nach ihrem Schlüpfen getötet. Insgesamt wird jedoch an der Eierindustrie und der Nutzung von Tieren festgehalten.
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Gesetzentwurf abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Der Ausschuss empfahl den Gesetzentwurf anzunehmen. Dafür stimmten die SPD und CDU/CSU, Die Grünen sowie die AfD. Dagegen stimmten die FDP und Die Linke. Der Gesetzentwurf wurde damit mehrheitlich angenommen.