In einem Antrag fordert die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, dass ein wirksamer Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport auch bei Transporten EU-Drittstaaten sichergestellt wird. Dies entspreche einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Derzeit könne aber nach aktuellem Kenntnisstand jedoch nicht sichergestellt werden, dass diese Bestimmungen eingehalten würden. Es müsse stattdessen davon ausgegangen werden, dass es bei Langstreckentransporten von Schlacht- und Zuchttieren zu systematischen Missachtungen der Tierschutzanforderungen komme. Bis die Einhaltung der Vorgaben gewährleistet sei, fordern die Abgeordneten in dem Antrag, dass Lebendtierexporte unterbunden werden. Zudem solle die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport dahingehend geändert werden, dass die maximale Transportdauer bei inländischen Transporten auf vier Stunden und bei Transporten ins Ausland auf acht Stunden festgeschrieben werde.
Im Antrag werden klare, direkte Konsequenzen für die Nichteinhaltung der Schutzverordnungen für Tiere beim Transport gefordert, da anders die massiven Verstöße nicht behoben werden können. Zudem setzen sich die Abgeordneten dafür ein, dass Transportzeiten begrenzt werden. Es wäre allerdings wünschenswert gewesen, wenn sie sich für ein generelles Verbot des Transports lebender Tiere eingesetzt hätten.
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Originalantrag abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Die Beschlussempfehlung empfahl den Antrag abzulehnen. Eine Ja-Stimme dieser Abstimmung ist also als eine Ablehnung des Antrags zu verstehen. Die Fraktionen CDU/CSU, SPD und FDP stimmten für die Ablehnung des Antrags. Die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, AfD und Die Linke stimmten gegen die Ablehnung des Antrags. Enthaltungen gab es keine. Eine Ablehnung des Antrags wird als schlecht für Tiere gewertet, eine Befürwortung des Antrags als gut für Tiere.