Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf für die Verfolgung und den effektiven Vollzug des geltendes Rechts gemäß des Tierschutzgesetzes vorgebracht. Sie fordern darin die Strafbarkeit von strafbaren Tathandlungen gemäß des Kernstrafrechts. Insgesamt soll damit die Verfolgung und der Vollzug von gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Straftatbeständen bei Tieren verbessert werden.
Insgesamt soll mit der Gesetzesänderung das Tierschutzgesetz mehr Sichtbarkeit erlangen und Verstöße besser geahndet werden. Dies geschieht bei der Überführung vom Nebenstrafrecht ins Kernstrafrecht. Da in Deutschland generell ein Vollzugsdefizit beim Tierschutz vorliegt und wenige Strafen ausgesetzt werden, ist die Änderung als positiv zu bewerten. Systematische Tierquälerei im Namen der Wirtschaftlichkeit kann dadurch besser geahndet werden.
Im Bundestag wurde nicht direkt über den Gesetzentwurf abgestimmt, sondern über die Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Der Ausschuss empfahl den Entwurf abzulehnen. Eine Ja-Stimme dieser Abstimmung ist also als eine Ablehnung des Gesetzentwurfs zu verstehen, eine Nein-Stimme spricht sich für den Entwurf aus.
Für die Ablehnung des Entwurfs stimmten die Fraktionen SPD, CDU/CSU, FDP und AfD. Gegen die Ablehnung des Antrags stimmten die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke. Eine Ablehnung des Entwurfs ist schlecht für Tiere zu werten, die Befürwortung des Antrags ist als gut für Tiere zu werten.